Verwaltungsgerichtshof
02.01.2023
Ra 2021/08/0136
Die Zuweisung zu einer Maßnahme setzt voraus, dass eine Problemlage besteht, also etwa Kenntnisse und Fertigkeiten, die für eine Vermittlung in zumutbare Beschäftigungen notwendig (oder nützlich) sind, fehlen vergleiche VwGH 11.6.2014, 2013/08/0280, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021080136.L01