In das Persönlichkeitsbild des Verurteilten können auch frühere, sogar bereits getilgte Bestrafungen einfließen (vgl. VwGH 11.9.2013, 2013/04/0084).In das Persönlichkeitsbild des Verurteilten können auch frühere, sogar bereits getilgte Bestrafungen einfließen vergleiche VwGH 11.9.2013, 2013/04/0084).