Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2025/02/0203

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2025/02/0203

Entscheidungsdatum

16.01.2026

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Begründung einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung hat in einer Weise zu erfolgen, dass der Denkprozess, der in der Entscheidung seinen Niederschlag findet, sowohl für die Parteien als auch für den VwGH nachvollziehbar ist. Dies setzt u.a. voraus, dass das VwG klare Feststellungen zu dem für die rechtliche Beurteilung maßgeblichen Sachverhalt trifft, sowie, dass es die diesen Feststellungen zugrundeliegenden beweiswürdigenden Erwägungen nachvollziehbar darstellt.

Schlagworte

Begründung Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025020203.L01

Im RIS seit

10.02.2026

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2026

Dokumentnummer

JWR_2025020203_20260116L01

Rechtssatz für Ra 2024/02/0198

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

Ra 2024/02/0198

Entscheidungsdatum

05.08.2026

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2025/02/0203 E 16. Jänner 2026 RS 1

Stammrechtssatz

Die Begründung einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung hat in einer Weise zu erfolgen, dass der Denkprozess, der in der Entscheidung seinen Niederschlag findet, sowohl für die Parteien als auch für den VwGH nachvollziehbar ist. Dies setzt u.a. voraus, dass das VwG klare Feststellungen zu dem für die rechtliche Beurteilung maßgeblichen Sachverhalt trifft, sowie, dass es die diesen Feststellungen zugrundeliegenden beweiswürdigenden Erwägungen nachvollziehbar darstellt.

Schlagworte

Begründung Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024020198.L01

Im RIS seit

27.08.2026

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2026

Dokumentnummer

JWR_2024020198_20260805L02