Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ra 2024/02/0198
Entscheidungsdatum
05.08.2026
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2025/02/0203 E 16. Jänner 2026 RS 1
Stammrechtssatz
Die Begründung einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung hat in einer Weise zu erfolgen, dass der Denkprozess, der in der Entscheidung seinen Niederschlag findet, sowohl für die Parteien als auch für den VwGH nachvollziehbar ist. Dies setzt u.a. voraus, dass das VwG klare Feststellungen zu dem für die rechtliche Beurteilung maßgeblichen Sachverhalt trifft, sowie, dass es die diesen Feststellungen zugrundeliegenden beweiswürdigenden Erwägungen nachvollziehbar darstellt.
Schlagworte
Begründung Allgemein
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024020198.L01
Im RIS seit
27.08.2026
Zuletzt aktualisiert am
31.08.2026
Dokumentnummer
JWR_2024020198_20260805L02