Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2023/13/0115

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

Ra 2023/13/0115

Entscheidungsdatum

09.10.2023

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Das Verfahren über eine Berufung (nunmehr Beschwerde) gegen einen Sicherstellungsauftrag hat sich auf die Überprüfung zu beschränken, ob im Zeitpunkt der Erlassung des (erstinstanzlichen) Bescheides, mit dem die Sicherstellung angeordnet worden ist, die erforderlichen Voraussetzungen gegeben waren vergleiche VwGH 19.12.2013, 2012/15/0036, mwN). Der Umstand, dass nach Anordnung der Sicherstellung ein Abgabenbescheid erlassen wurde, kann daher nicht dazu führen, dass im Beschwerdeverfahren der Sicherstellungsauftrag aus diesem Grunde aufzuheben wäre.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023130115.L01

Im RIS seit

08.11.2023

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2023

Dokumentnummer

JWR_2023130115_20231009L02