Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
Ra 2025/09/0015
Entscheidungsdatum
04.09.2025
Index
82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2025/09/0016
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2023/09/0140 E 3. September 2024 RS 4 (hier nur der erste Satz ohne 'Für individualisierte Personen ausgestellte')
Stammrechtssatz
Für individualisierte Personen ausgestellte "Gutachten zur Bescheinigung einer vorläufigen Impfunfähigkeit" sind von § 55 ÄrzteG 1998 umfasst. Der Umstand, dass diese mit einer Befristung versehen sind, vermag daran nichts zu ändern.Für individualisierte Personen ausgestellte "Gutachten zur Bescheinigung einer vorläufigen Impfunfähigkeit" sind von Paragraph 55, ÄrzteG 1998 umfasst. Der Umstand, dass diese mit einer Befristung versehen sind, vermag daran nichts zu ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025090015.L01
Im RIS seit
06.10.2025
Zuletzt aktualisiert am
06.10.2025
Dokumentnummer
JWR_2025090015_20250904L01