Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.09.2025

Geschäftszahl

Ra 2025/09/0015

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2025/09/0016

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2023/09/0140 E 3. September 2024 RS 4 (hier nur der erste Satz ohne 'Für individualisierte Personen ausgestellte')

Stammrechtssatz

Für individualisierte Personen ausgestellte "Gutachten zur Bescheinigung einer vorläufigen Impfunfähigkeit" sind von Paragraph 55, ÄrzteG 1998 umfasst. Der Umstand, dass diese mit einer Befristung versehen sind, vermag daran nichts zu ändern.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025090015.L01