Verwaltungsgerichtshof
04.09.2025
Ra 2025/09/0015
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2025/09/0016
GRS wie Ra 2023/09/0140 E 3. September 2024 RS 4 (hier nur der erste Satz ohne 'Für individualisierte Personen ausgestellte')
Für individualisierte Personen ausgestellte "Gutachten zur Bescheinigung einer vorläufigen Impfunfähigkeit" sind von Paragraph 55, ÄrzteG 1998 umfasst. Der Umstand, dass diese mit einer Befristung versehen sind, vermag daran nichts zu ändern.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025090015.L01