Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
Ra 2023/03/0123
Entscheidungsdatum
04.10.2023
Index
92 Luftverkehr
Norm
LuftfahrtG 1958 §169 Abs1 Z1
LuftfahrtG 1958 §9 Abs1
LuftfahrtG 1958 §9 Abs2
LuftfahrtG 1958 §9 Abs2a
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2023/03/0038 B 10. Juni 2023 RS 2
Stammrechtssatz
Es muss ein unmittelbarer inhaltlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Außenabflug bzw. der Außenlandung und einem nach der Allgemeinbewilligung zulässig Flugzweck bestehen und dieser Zusammenhang ist für den Zeitpunkt der jeweiligen Flugbewegung zu prüfen (vgl. VwGH 8.5.2023, Ra 2022/03/0252).Es muss ein unmittelbarer inhaltlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Außenabflug bzw. der Außenlandung und einem nach der Allgemeinbewilligung zulässig Flugzweck bestehen und dieser Zusammenhang ist für den Zeitpunkt der jeweiligen Flugbewegung zu prüfen vergleiche VwGH 8.5.2023, Ra 2022/03/0252).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023030123.L01
Im RIS seit
20.11.2023
Zuletzt aktualisiert am
20.11.2023
Dokumentnummer
JWR_2023030123_20231004L01