Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.2023

Geschäftszahl

Ra 2023/03/0108

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2023/03/0038 B 10. Juni 2023 RS 2

Stammrechtssatz

Es muss ein unmittelbarer inhaltlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Außenabflug bzw. der Außenlandung und einem nach der Allgemeinbewilligung zulässig Flugzweck bestehen und dieser Zusammenhang ist für den Zeitpunkt der jeweiligen Flugbewegung zu prüfen vergleiche VwGH 8.5.2023, Ra 2022/03/0252).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023030108.L02