Verwaltungsgerichtshof
10.06.2023
Ra 2023/03/0038
Es muss ein unmittelbarer inhaltlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Außenabflug bzw. der Außenlandung und einem nach der Allgemeinbewilligung zulässig Flugzweck bestehen und dieser Zusammenhang ist für den Zeitpunkt der jeweiligen Flugbewegung zu prüfen vergleiche VwGH 8.5.2023, Ra 2022/03/0252).
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023030038.L02