Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.06.2023

Geschäftszahl

Ra 2023/03/0038

Rechtssatz

Es muss ein unmittelbarer inhaltlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Außenabflug bzw. der Außenlandung und einem nach der Allgemeinbewilligung zulässig Flugzweck bestehen und dieser Zusammenhang ist für den Zeitpunkt der jeweiligen Flugbewegung zu prüfen vergleiche VwGH 8.5.2023, Ra 2022/03/0252).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023030038.L02