Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ro 2023/01/0005

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

Ro 2023/01/0005

Entscheidungsdatum

12.03.2026

Index

19/05 Menschenrechte
41/03 Personenstandsrecht

Rechtssatz

Der Begriff Transgender (verwendet werden auch die Begriffe Transidentität, Transsexualität, Gender-Dysphorie oder Gender-Inkongruenz) bezeichnet Personen, die genetisch und/oder anatomisch bzw. hormonell einem Geschlecht (männlich/weiblich) zugewiesen sind, sich in diesem Geschlecht aber falsch oder unzureichend beschrieben fühlen oder jede Form der Geschlechtszuordnung und Kategorisierung ablehnen. Er wird somit für Menschen verwendet, für die herkömmliche Geschlechtergrenzen nicht passen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RO2023010005.J02

Im RIS seit

21.04.2026

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2026

Dokumentnummer

JWR_2023010005_20260312J02