Verwaltungsgerichtshof
12.03.2026
Ro 2023/01/0005
Der Begriff Transgender (verwendet werden auch die Begriffe Transidentität, Transsexualität, Gender-Dysphorie oder Gender-Inkongruenz) bezeichnet Personen, die genetisch und/oder anatomisch bzw. hormonell einem Geschlecht (männlich/weiblich) zugewiesen sind, sich in diesem Geschlecht aber falsch oder unzureichend beschrieben fühlen oder jede Form der Geschlechtszuordnung und Kategorisierung ablehnen. Er wird somit für Menschen verwendet, für die herkömmliche Geschlechtergrenzen nicht passen.
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2023010005.J02