Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
Ra 2022/16/0014
Entscheidungsdatum
21.11.2024
Index
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
96/01 Bundesstraßengesetz
Rechtssatz
Allfällige außergewöhnliche Verhältnisse müssen schon offensichtlich Einfluss auf die Bemessung der Gegenleistung entfalten und nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt - infolge der Zuführung enteigneter Grundstücke zum Straßenbau - auf den Verkehrswert dieser Flächen. Eine allfällige nachträgliche Entwertung des Rechts bis zu Vornahme der Eintragung ist daher nicht von Relevanz.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022160014.L07
Im RIS seit
17.12.2024
Zuletzt aktualisiert am
13.02.2025
Dokumentnummer
JWR_2022160014_20241121L06