Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
Ra 2022/07/0186
Entscheidungsdatum
01.06.2023
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Rechtssatz
Beim Dauerdelikt sind tatbildgemäße Einzelhandlungen so lange als Einheit und damit nur als eine Verwaltungsübertretung anzusehen und dementsprechend auch nur mit einer Strafe zu belegen, als der Täter nicht nach außen erkennbar seine deliktische Tätigkeit aufgegeben hat (vgl. VwGH 27.1.2011, 2010/09/0243).Beim Dauerdelikt sind tatbildgemäße Einzelhandlungen so lange als Einheit und damit nur als eine Verwaltungsübertretung anzusehen und dementsprechend auch nur mit einer Strafe zu belegen, als der Täter nicht nach außen erkennbar seine deliktische Tätigkeit aufgegeben hat vergleiche VwGH 27.1.2011, 2010/09/0243).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022070186.L13
Im RIS seit
27.06.2023
Zuletzt aktualisiert am
17.07.2023
Dokumentnummer
JWR_2022070186_20230601L01