Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
Ra 2022/07/0025
Entscheidungsdatum
29.08.2024
Index
E000 EU- Recht allgemein
E3L E15101000
10/07 Verwaltungsgerichtshof
14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz
Norm
EURallg
UVPG 2000 Anh1
UVPG 2000 §3 Abs2
VwGG §42 Abs2 Z1
32011L0092 UVP-RL
Beachte
Besprechung in:
Besprechung in: ecolex 12/2024, S. 1074;
Besprechung in: wbl - Wirtschaftsrechtliche Blätter 4/2025, Seite 189 - 199;
Rechtssatz
Die Vorhaben, die bei der Einzelfallprüfung zu berücksichtigen sind, sind unter den nachfolgenden Voraussetzungen bei dem Prüfschritt des Erreichens der Schwellenwerte einzubeziehen: Dies entweder, wenn unter Ermittlung eines zusätzlichen Faktors (wie beispielsweise der Dichte) ein Wert berechnet werden kann, der sich in weiterer Folge aufgrund der gleichen Maßeinheit des Schwellenwertes des zu prüfenden Vorhabens nach Anhang 1 UVP-G 2000 zur Kumulation eignet, oder wenn die Möglichkeit der - direkten - Umrechnung der Maßeinheiten der Schwellenwerte besteht. Dafür spricht sowohl der Text als auch der Zweck der UVP-RL (2011/92/EU).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022070025.L05
Im RIS seit
08.10.2024
Zuletzt aktualisiert am
17.03.2026
Dokumentnummer
JWR_2022070025_20240829L06