Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.08.2024

Geschäftszahl

Ra 2022/07/0025

Beachte

Besprechung in:

Besprechung in: ecolex 12 aus 2024,, S. 1074;

Besprechung in: wbl - Wirtschaftsrechtliche Blätter 4 aus 2025,, Seite 189 - 199;

Rechtssatz

Die Vorhaben, die bei der Einzelfallprüfung zu berücksichtigen sind, sind unter den nachfolgenden Voraussetzungen bei dem Prüfschritt des Erreichens der Schwellenwerte einzubeziehen: Dies entweder, wenn unter Ermittlung eines zusätzlichen Faktors (wie beispielsweise der Dichte) ein Wert berechnet werden kann, der sich in weiterer Folge aufgrund der gleichen Maßeinheit des Schwellenwertes des zu prüfenden Vorhabens nach Anhang 1 UVP-G 2000 zur Kumulation eignet, oder wenn die Möglichkeit der - direkten - Umrechnung der Maßeinheiten der Schwellenwerte besteht. Dafür spricht sowohl der Text als auch der Zweck der UVP-RL (2011/92/EU).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022070025.L05