Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2022/03/0214

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

Ra 2022/03/0214

Entscheidungsdatum

08.03.2023

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
25/01 Strafprozess
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Einem Bewerber um die Funktion des Stellvertreters des Rechtsschutzbeauftragten kommt kein rechtlicher Anspruch auf seine Bestellung zu. Es besteht daher weder ein Recht auf bescheidmäßigen Abspruch über seine Nichtbestellung noch eine Verwaltungsverfahrensgemeinschaft und insofern auch keine Parteistellung in Bezug auf die Bestellung eines anderen Bewerbers.

Schlagworte

Verwaltungsverfahrensgemeinschaft
VwRallg13

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022030214.L05

Im RIS seit

13.04.2023

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2023

Dokumentnummer

JWR_2022030214_20230308L05