Nichtstattgebung - Übertretungen des NÖ Polizeistrafgesetzes - Mit Straferkenntnis der belangten Behörde wurde die Revisionswerberin u.a. mehrerer Übertretungen des NÖ Polizeistrafgesetzes für schuldig erkannt und wurden über sie mehrere Geldstrafen (samt Ersatzfreiheitsstrafen für den Fall der Uneinbringlichkeit) verhängt. Soweit die in Revision gezogene Entscheidung im Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe in Bezug auf die Ersatzfreiheitsstrafe dennoch zu vollziehen wäre, steht der Gewährung der aufschiebenden Wirkung ein zwingendes öffentliches Interesse entgegen (vgl. jeweils VwGH 20.12.2017, Ra 2017/03/0115, mwN). Damit war dem vorliegenden Aufschiebungsantrag nicht stattzugeben.Nichtstattgebung - Übertretungen des NÖ Polizeistrafgesetzes - Mit Straferkenntnis der belangten Behörde wurde die Revisionswerberin u.a. mehrerer Übertretungen des NÖ Polizeistrafgesetzes für schuldig erkannt und wurden über sie mehrere Geldstrafen (samt Ersatzfreiheitsstrafen für den Fall der Uneinbringlichkeit) verhängt. Soweit die in Revision gezogene Entscheidung im Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe in Bezug auf die Ersatzfreiheitsstrafe dennoch zu vollziehen wäre, steht der Gewährung der aufschiebenden Wirkung ein zwingendes öffentliches Interesse entgegen vergleiche jeweils VwGH 20.12.2017, Ra 2017/03/0115, mwN). Damit war dem vorliegenden Aufschiebungsantrag nicht stattzugeben.