Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2020/01/0435

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ra 2020/01/0435

Entscheidungsdatum

21.12.2020

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Wie der Verwaltungsgerichtshof zum Verhältnis mündlicher Verkündung und schriftlicher Ausfertigung nach Paragraph 29, VwGVG klargestellt hat, wird in der Regel die Relevanz von Mängeln der Begründung der mündlich verkündeten Entscheidung wegfallen, wenn eine schriftliche Ausfertigung vorliegt, die diese Mängel behebt. In einer lediglich ausführlicheren (und nicht der mündlichen Verkündung widersprechenden) Begründung in der schriftlichen Ausfertigung liegt allein kein Begründungsmangel vergleiche dazu grundlegend VwGH 23.9.2020, Ra 2019/14/0558-0560, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020010435.L03

Im RIS seit

22.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

22.02.2021

Dokumentnummer

JWR_2020010435_20201221L03

Rechtssatz für Ra 2021/19/0224

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ra 2021/19/0224

Entscheidungsdatum

29.06.2021

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/01/0435 B 21. Dezember 2020 RS 3 (hier: nur der erste Satz)

Stammrechtssatz

Wie der Verwaltungsgerichtshof zum Verhältnis mündlicher Verkündung und schriftlicher Ausfertigung nach Paragraph 29, VwGVG klargestellt hat, wird in der Regel die Relevanz von Mängeln der Begründung der mündlich verkündeten Entscheidung wegfallen, wenn eine schriftliche Ausfertigung vorliegt, die diese Mängel behebt. In einer lediglich ausführlicheren (und nicht der mündlichen Verkündung widersprechenden) Begründung in der schriftlichen Ausfertigung liegt allein kein Begründungsmangel vergleiche dazu grundlegend VwGH 23.9.2020, Ra 2019/14/0558-0560, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021190224.L04

Im RIS seit

12.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2021

Dokumentnummer

JWR_2021190224_20210629L03