Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2021/11/0112

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

Ra 2021/11/0112

Entscheidungsdatum

02.11.2021

Index

82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal

Rechtssatz

Es ist nach den besonderen Umständen des Falles zu beurteilen, ob in der Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses ohne eine ärztliche Untersuchung ein Verstoß gegen die in Paragraph 55, ÄrzteG 1998 auferlegte Verpflichtung zu sehen ist, wobei allerdings die Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses ohne vorherige Untersuchung als Ausnahmefall einer nachvollziehbaren Begründung bedarf vergleiche VwGH 22.9.2021, Ro 2020/09/0016).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021110112.L02

Im RIS seit

06.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2021

Dokumentnummer

JWR_2021110112_20211102L02

Rechtssatz für Ra 2022/09/0122

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ra 2022/09/0122

Entscheidungsdatum

22.03.2023

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/11/0112 B 2. November 2021 RS 2

Stammrechtssatz

Es ist nach den besonderen Umständen des Falles zu beurteilen, ob in der Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses ohne eine ärztliche Untersuchung ein Verstoß gegen die in Paragraph 55, ÄrzteG 1998 auferlegte Verpflichtung zu sehen ist, wobei allerdings die Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses ohne vorherige Untersuchung als Ausnahmefall einer nachvollziehbaren Begründung bedarf vergleiche VwGH 22.9.2021, Ro 2020/09/0016).

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022090122.L03

Im RIS seit

07.04.2023

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2023

Dokumentnummer

JWR_2022090122_20230322L03

Rechtssatz für Ra 2023/09/0140

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

Ra 2023/09/0140

Entscheidungsdatum

03.09.2024

Index

82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2023/09/0141

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/11/0112 B 2. November 2021 RS 2 (hier nur der letzte Halbsatz)

Stammrechtssatz

Es ist nach den besonderen Umständen des Falles zu beurteilen, ob in der Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses ohne eine ärztliche Untersuchung ein Verstoß gegen die in Paragraph 55, ÄrzteG 1998 auferlegte Verpflichtung zu sehen ist, wobei allerdings die Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses ohne vorherige Untersuchung als Ausnahmefall einer nachvollziehbaren Begründung bedarf vergleiche VwGH 22.9.2021, Ro 2020/09/0016).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023090140.L05

Im RIS seit

01.10.2024

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2024

Dokumentnummer

JWR_2023090140_20240903L05

Rechtssatz für Ra 2025/09/0005

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ra 2025/09/0005

Entscheidungsdatum

04.09.2025

Index

82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2025/09/0006

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/11/0112 B 2. November 2021 RS 2

Stammrechtssatz

Es ist nach den besonderen Umständen des Falles zu beurteilen, ob in der Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses ohne eine ärztliche Untersuchung ein Verstoß gegen die in Paragraph 55, ÄrzteG 1998 auferlegte Verpflichtung zu sehen ist, wobei allerdings die Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses ohne vorherige Untersuchung als Ausnahmefall einer nachvollziehbaren Begründung bedarf vergleiche VwGH 22.9.2021, Ro 2020/09/0016).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025090005.L03

Im RIS seit

06.10.2025

Zuletzt aktualisiert am

27.04.2026

Dokumentnummer

JWR_2025090005_20250904L03

Rechtssatz für Ra 2025/09/0015

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ra 2025/09/0015

Entscheidungsdatum

04.09.2025

Index

82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2025/09/0016

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/11/0112 B 2. November 2021 RS 2

Stammrechtssatz

Es ist nach den besonderen Umständen des Falles zu beurteilen, ob in der Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses ohne eine ärztliche Untersuchung ein Verstoß gegen die in Paragraph 55, ÄrzteG 1998 auferlegte Verpflichtung zu sehen ist, wobei allerdings die Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses ohne vorherige Untersuchung als Ausnahmefall einer nachvollziehbaren Begründung bedarf vergleiche VwGH 22.9.2021, Ro 2020/09/0016).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025090015.L03

Im RIS seit

06.10.2025

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2025

Dokumentnummer

JWR_2025090015_20250904L03