Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.03.2023

Geschäftszahl

Ra 2022/09/0122

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/11/0112 B 2. November 2021 RS 2

Stammrechtssatz

Es ist nach den besonderen Umständen des Falles zu beurteilen, ob in der Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses ohne eine ärztliche Untersuchung ein Verstoß gegen die in Paragraph 55, ÄrzteG 1998 auferlegte Verpflichtung zu sehen ist, wobei allerdings die Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses ohne vorherige Untersuchung als Ausnahmefall einer nachvollziehbaren Begründung bedarf vergleiche VwGH 22.9.2021, Ro 2020/09/0016).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022090122.L03