Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2007/05/0021

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2007/05/0021

Entscheidungsdatum

31.03.2008

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Auf Grund ihres Antrages auf Zustellung des Bescheides haben die Beschwerdeführer einen Anspruch darauf, dass entweder entsprechend diesem Antrag der Bescheid zugestellt wird oder dass dann, wenn die belangte Behörde die Auffassung vertritt, den Beschwerdeführern komme in dem betreffenden Verfahren keine Parteistellung zu, darüber mit Bescheid abgesprochen wird, wobei auch ein Feststellungsbescheid über die Parteistellung in Betracht kommt (Hinweis auf die hg. Erkenntnisse vom 31. Jänner 2000, Zl. 99/10/0202, vom 25. April 1996, Zl. 95/07/0216, und vom 14. Dezember 2007, Zl. 2006/05/0071, mit weiteren Nachweisen).

Schlagworte

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Baurecht Nachbar übergangener Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007050021.X01

Im RIS seit

01.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2016

Dokumentnummer

JWR_2007050021_20080331X01

Rechtssatz für 2007/07/0052

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2007/07/0052

Entscheidungsdatum

17.09.2009

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/05/0021 E 31. März 2008 RS 1

Stammrechtssatz

Auf Grund ihres Antrages auf Zustellung des Bescheides haben die Beschwerdeführer einen Anspruch darauf, dass entweder entsprechend diesem Antrag der Bescheid zugestellt wird oder dass dann, wenn die belangte Behörde die Auffassung vertritt, den Beschwerdeführern komme in dem betreffenden Verfahren keine Parteistellung zu, darüber mit Bescheid abgesprochen wird, wobei auch ein Feststellungsbescheid über die Parteistellung in Betracht kommt (Hinweis auf die hg. Erkenntnisse vom 31. Jänner 2000, Zl. 99/10/0202, vom 25. April 1996, Zl. 95/07/0216, und vom 14. Dezember 2007, Zl. 2006/05/0071, mit weiteren Nachweisen).

Schlagworte

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2007070052.X01

Im RIS seit

19.10.2009

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2010

Dokumentnummer

JWR_2007070052_20090917X01

Rechtssatz für 2013/03/0152

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2013/03/0152

Entscheidungsdatum

27.11.2014

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/05/0021 E 31. März 2008 RS 1

Stammrechtssatz

Auf Grund ihres Antrages auf Zustellung des Bescheides haben die Beschwerdeführer einen Anspruch darauf, dass entweder entsprechend diesem Antrag der Bescheid zugestellt wird oder dass dann, wenn die belangte Behörde die Auffassung vertritt, den Beschwerdeführern komme in dem betreffenden Verfahren keine Parteistellung zu, darüber mit Bescheid abgesprochen wird, wobei auch ein Feststellungsbescheid über die Parteistellung in Betracht kommt (Hinweis auf die hg. Erkenntnisse vom 31. Jänner 2000, Zl. 99/10/0202, vom 25. April 1996, Zl. 95/07/0216, und vom 14. Dezember 2007, Zl. 2006/05/0071, mit weiteren Nachweisen).

Schlagworte

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Baurecht Nachbar übergangener Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013030152.X02

Im RIS seit

26.06.2017

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017

Dokumentnummer

JWR_2013030152_20141127X02

Rechtssatz für Ro 2014/03/0002

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ro 2014/03/0002

Entscheidungsdatum

26.02.2016

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/05/0021 E 31. März 2008 RS 1

Stammrechtssatz

Auf Grund ihres Antrages auf Zustellung des Bescheides haben die Beschwerdeführer einen Anspruch darauf, dass entweder entsprechend diesem Antrag der Bescheid zugestellt wird oder dass dann, wenn die belangte Behörde die Auffassung vertritt, den Beschwerdeführern komme in dem betreffenden Verfahren keine Parteistellung zu, darüber mit Bescheid abgesprochen wird, wobei auch ein Feststellungsbescheid über die Parteistellung in Betracht kommt (Hinweis auf die hg. Erkenntnisse vom 31. Jänner 2000, Zl. 99/10/0202, vom 25. April 1996, Zl. 95/07/0216, und vom 14. Dezember 2007, Zl. 2006/05/0071, mit weiteren Nachweisen).

Schlagworte

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Baurecht Nachbar übergangener Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014030002.J03

Im RIS seit

29.03.2016

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2018

Dokumentnummer

JWR_2014030002_20160226J03

Rechtssatz für Ra 2021/07/0030

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2021/07/0030

Entscheidungsdatum

06.07.2021

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2021/07/0031

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/05/0021 E 31. März 2008 RS 1

Stammrechtssatz

Auf Grund ihres Antrages auf Zustellung des Bescheides haben die Beschwerdeführer einen Anspruch darauf, dass entweder entsprechend diesem Antrag der Bescheid zugestellt wird oder dass dann, wenn die belangte Behörde die Auffassung vertritt, den Beschwerdeführern komme in dem betreffenden Verfahren keine Parteistellung zu, darüber mit Bescheid abgesprochen wird, wobei auch ein Feststellungsbescheid über die Parteistellung in Betracht kommt (Hinweis auf die hg. Erkenntnisse vom 31. Jänner 2000, Zl. 99/10/0202, vom 25. April 1996, Zl. 95/07/0216, und vom 14. Dezember 2007, Zl. 2006/05/0071, mit weiteren Nachweisen).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Baurecht Nachbar übergangener Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021070030.L03

Im RIS seit

31.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2021

Dokumentnummer

JWR_2021070030_20210706L01