Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2007/07/0052
Entscheidungsdatum
17.09.2009
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/05/0021 E 31. März 2008 RS 1
Stammrechtssatz
Auf Grund ihres Antrages auf Zustellung des Bescheides haben die Beschwerdeführer einen Anspruch darauf, dass entweder entsprechend diesem Antrag der Bescheid zugestellt wird oder dass dann, wenn die belangte Behörde die Auffassung vertritt, den Beschwerdeführern komme in dem betreffenden Verfahren keine Parteistellung zu, darüber mit Bescheid abgesprochen wird, wobei auch ein Feststellungsbescheid über die Parteistellung in Betracht kommt (Hinweis auf die hg. Erkenntnisse vom 31. Jänner 2000, Zl. 99/10/0202, vom 25. April 1996, Zl. 95/07/0216, und vom 14. Dezember 2007, Zl. 2006/05/0071, mit weiteren Nachweisen).
Schlagworte
Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht
der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007070052.X01
Im RIS seit
19.10.2009
Zuletzt aktualisiert am
02.02.2010
Dokumentnummer
JWR_2007070052_20090917X01