Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ro 2021/04/0007

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

8

Geschäftszahl

Ro 2021/04/0007

Entscheidungsdatum

14.12.2021

Index

E000 EU- Recht allgemein
E3R E15202000
E3R E19400000

Norm

EURallg
32016R0679 DSGVO Art9 Abs1

Rechtssatz

Nicht nur die Unterstellung eines gesteigerten Interesses für eine bestimmte Partei, sondern ebenso die sich aus den Daten allenfalls ergebende Ablehnung oder auch die Gleichgültigkeit gegenüber einer oder allen erlaubt die Schlussfolgerung auf eine bestimmte politische Haltung.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2021040007.J07

Im RIS seit

01.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2026

Dokumentnummer

JWR_2021040007_20211214J08

Rechtssatz für Ra 2023/04/0005

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

11

Geschäftszahl

Ra 2023/04/0005

Entscheidungsdatum

17.05.2024

Index

E000 EU- Recht allgemein
E3R E15202000
E3R E19400000

Norm

EURallg
32016R0679 DSGVO Art9 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2021/04/0007 E 14. Dezember 2021 RS 8 (hier: Hinsichtlich der hier gegenständlichen Zuschreibungen von Sinus-Geo-Milieus kann nichts Anderes gelten.)

Stammrechtssatz

Nicht nur die Unterstellung eines gesteigerten Interesses für eine bestimmte Partei, sondern ebenso die sich aus den Daten allenfalls ergebende Ablehnung oder auch die Gleichgültigkeit gegenüber einer oder allen erlaubt die Schlussfolgerung auf eine bestimmte politische Haltung.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023040005.L04

Im RIS seit

25.06.2024

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2026

Dokumentnummer

JWR_2023040005_20240517L11

Rechtssatz für Ra 2023/04/0004

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

Ra 2023/04/0004

Entscheidungsdatum

06.06.2024

Index

E000 EU- Recht allgemein
E3R E15202000
E3R E19400000

Norm

EURallg
32016R0679 DSGVO Art9 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2021/04/0007 E 14. Dezember 2021 RS 8 (hier: Hinsichtlich der hier gegenständlichen Zuschreibungen von Sinus-Geo-Milieus kann nichts Anderes gelten.)

Stammrechtssatz

Nicht nur die Unterstellung eines gesteigerten Interesses für eine bestimmte Partei, sondern ebenso die sich aus den Daten allenfalls ergebende Ablehnung oder auch die Gleichgültigkeit gegenüber einer oder allen erlaubt die Schlussfolgerung auf eine bestimmte politische Haltung.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023040004.L04

Im RIS seit

02.07.2024

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2026

Dokumentnummer

JWR_2023040004_20240606L02

Rechtssatz für Ra 2023/04/0006

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

Ra 2023/04/0006

Entscheidungsdatum

06.06.2024

Index

E000 EU- Recht allgemein
E3R E15202000
E3R E19400000

Norm

EURallg
32016R0679 DSGVO Art9 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2021/04/0007 E 14. Dezember 2021 RS 8 (hier: Hinsichtlich der hier gegenständlichen Zuschreibungen von Sinus-Geo-Milieus kann nichts Anderes gelten).

Stammrechtssatz

Nicht nur die Unterstellung eines gesteigerten Interesses für eine bestimmte Partei, sondern ebenso die sich aus den Daten allenfalls ergebende Ablehnung oder auch die Gleichgültigkeit gegenüber einer oder allen erlaubt die Schlussfolgerung auf eine bestimmte politische Haltung.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023040006.L01

Im RIS seit

02.07.2024

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2026

Dokumentnummer

JWR_2023040006_20240606L02