Verwaltungsgerichtshof
06.06.2024
Ra 2023/04/0006
GRS wie Ro 2021/04/0007 E 14. Dezember 2021 RS 8 (hier: Hinsichtlich der hier gegenständlichen Zuschreibungen von Sinus-Geo-Milieus kann nichts Anderes gelten).
Nicht nur die Unterstellung eines gesteigerten Interesses für eine bestimmte Partei, sondern ebenso die sich aus den Daten allenfalls ergebende Ablehnung oder auch die Gleichgültigkeit gegenüber einer oder allen erlaubt die Schlussfolgerung auf eine bestimmte politische Haltung.
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023040006.L01