Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.2021

Geschäftszahl

Ro 2021/04/0007

Rechtssatz

Nicht nur die Unterstellung eines gesteigerten Interesses für eine bestimmte Partei, sondern ebenso die sich aus den Daten allenfalls ergebende Ablehnung oder auch die Gleichgültigkeit gegenüber einer oder allen erlaubt die Schlussfolgerung auf eine bestimmte politische Haltung.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2021040007.J07