Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, ist das Beschlagnahmeverfahren nach dem GSpG ein Mehrparteienverfahren, bei dem nicht nur dem Eigentümer der beschlagnahmten Gegenstände Parteistellung zukommt (vgl. etwa VwGH 29.4.2019, Ra 2017/17/0967, mwN).Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, ist das Beschlagnahmeverfahren nach dem GSpG ein Mehrparteienverfahren, bei dem nicht nur dem Eigentümer der beschlagnahmten Gegenstände Parteistellung zukommt vergleiche etwa VwGH 29.4.2019, Ra 2017/17/0967, mwN).