Verwaltungsgerichtshof
25.11.2020
Ra 2020/17/0107
Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, ist das Beschlagnahmeverfahren nach dem GSpG ein Mehrparteienverfahren, bei dem nicht nur dem Eigentümer der beschlagnahmten Gegenstände Parteistellung zukommt vergleiche etwa VwGH 29.4.2019, Ra 2017/17/0967, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020170107.L01