Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.2020

Geschäftszahl

Ra 2020/17/0107

Rechtssatz

Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, ist das Beschlagnahmeverfahren nach dem GSpG ein Mehrparteienverfahren, bei dem nicht nur dem Eigentümer der beschlagnahmten Gegenstände Parteistellung zukommt vergleiche etwa VwGH 29.4.2019, Ra 2017/17/0967, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020170107.L01