Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2020/17/0094

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ra 2020/17/0094

Entscheidungsdatum

31.03.2021

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Zustellung eines Bescheides an eine Person macht diese noch nicht zu einer Partei des Verfahrens, wenn die Voraussetzungen für die Parteistellung objektiv nicht gegeben sind vergleiche VwGH 30.5.2018, Ra 2018/09/0035, 0036). Eine von einer solchen Person dagegen erhobene Beschwerde wäre in einem solchen Fall trotz Zustellung des Bescheides zurückzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020170094.L05

Im RIS seit

08.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2021

Dokumentnummer

JWR_2020170094_20210331L03