Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.03.2021

Geschäftszahl

Ra 2020/17/0094

Rechtssatz

Die Zustellung eines Bescheides an eine Person macht diese noch nicht zu einer Partei des Verfahrens, wenn die Voraussetzungen für die Parteistellung objektiv nicht gegeben sind vergleiche VwGH 30.5.2018, Ra 2018/09/0035, 0036). Eine von einer solchen Person dagegen erhobene Beschwerde wäre in einem solchen Fall trotz Zustellung des Bescheides zurückzuweisen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020170094.L05