Verwaltungsgerichtshof
31.03.2021
Ra 2020/17/0094
Die Zustellung eines Bescheides an eine Person macht diese noch nicht zu einer Partei des Verfahrens, wenn die Voraussetzungen für die Parteistellung objektiv nicht gegeben sind vergleiche VwGH 30.5.2018, Ra 2018/09/0035, 0036). Eine von einer solchen Person dagegen erhobene Beschwerde wäre in einem solchen Fall trotz Zustellung des Bescheides zurückzuweisen.
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020170094.L05