Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
Ra 2020/03/0086
Entscheidungsdatum
27.11.2020
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2020/14/0065 E 3. Juli 2020 RS 2
Stammrechtssatz
Dass Aussagen von Verfahrensbeteiligten und Zeugen widersprüchlich sein können, ist im gerichtlichen (und behördlichen) Alltag weder selten noch ungewöhnlich. Es ist daher Kernaufgabe der richterlichen (und behördlichen) Beweiswürdigung, auch widersprüchliche Aussagen im Rahmen einer schlüssigen, also nicht den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut widersprechenden, Beweiswürdigung zu gewichten und entsprechend zu würdigen.
Schlagworte
Beweismittel Zeugenbeweis
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020030086.L03
Im RIS seit
12.01.2021
Zuletzt aktualisiert am
12.01.2021
Dokumentnummer
JWR_2020030086_20201127L03