Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.08.2020

Geschäftszahl

Ra 2020/14/0343

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/14/0065 E 3. Juli 2020 RS 2

Stammrechtssatz

Dass Aussagen von Verfahrensbeteiligten und Zeugen widersprüchlich sein können, ist im gerichtlichen (und behördlichen) Alltag weder selten noch ungewöhnlich. Es ist daher Kernaufgabe der richterlichen (und behördlichen) Beweiswürdigung, auch widersprüchliche Aussagen im Rahmen einer schlüssigen, also nicht den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut widersprechenden, Beweiswürdigung zu gewichten und entsprechend zu würdigen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020140343.L01