Eine Aufforderung zur Empfängerbenennung kann auch mündlich erfolgen (vgl. VwGH 22.3.2010, 2006/15/0284, mwN). Eine derartige Aufforderung kann daher insbesondere auch im Rahmen einer niederschriftlich festgehaltenen Vernehmung durch Verkündung (§ 97 Abs. 1 lit. b BAO) wirksam (vgl. etwa Ritz, BAO6, § 97 Tz 6) erfolgen.Eine Aufforderung zur Empfängerbenennung kann auch mündlich erfolgen vergleiche VwGH 22.3.2010, 2006/15/0284, mwN). Eine derartige Aufforderung kann daher insbesondere auch im Rahmen einer niederschriftlich festgehaltenen Vernehmung durch Verkündung (Paragraph 97, Absatz eins, Litera b, BAO) wirksam vergleiche etwa Ritz, BAO6, Paragraph 97, Tz 6) erfolgen.