Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.06.2020

Geschäftszahl

Ra 2020/13/0001

Rechtssatz

Eine Aufforderung zur Empfängerbenennung kann auch mündlich erfolgen vergleiche VwGH 22.3.2010, 2006/15/0284, mwN). Eine derartige Aufforderung kann daher insbesondere auch im Rahmen einer niederschriftlich festgehaltenen Vernehmung durch Verkündung (Paragraph 97, Absatz eins, Litera b, BAO) wirksam vergleiche etwa Ritz, BAO6, Paragraph 97, Tz 6) erfolgen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020130001.L02