Verwaltungsgerichtshof
09.06.2020
Ra 2020/13/0001
Eine Aufforderung zur Empfängerbenennung kann auch mündlich erfolgen vergleiche VwGH 22.3.2010, 2006/15/0284, mwN). Eine derartige Aufforderung kann daher insbesondere auch im Rahmen einer niederschriftlich festgehaltenen Vernehmung durch Verkündung (Paragraph 97, Absatz eins, Litera b, BAO) wirksam vergleiche etwa Ritz, BAO6, Paragraph 97, Tz 6) erfolgen.
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020130001.L02