Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ro 2020/12/0004

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

7

Geschäftszahl

Ro 2020/12/0004

Entscheidungsdatum

09.03.2022

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
12/03 Entsendung ins Ausland
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §56
BDG 1979 §44 Abs1 idF 1999/I/010
BDG 1979 §44 Abs2 idF 1999/I/010
KSE-BVG 1997 §4 idF 1998/I/030
VwGVG 2014 §17
VwRallg

Rechtssatz

Ein Recht auf eine bescheidförmige Feststellung der Rechtmäßigkeit von Dienstaufträgen besteht (bloß) dann, wenn durch einen Dienstauftrag die Rechtssphäre des Beamten berührt wird. Letzteres ist im Zusammenhang mit der erforderlichen freiwilligen Meldung iSd. Paragraph 4, KSE-BVG 1997 zu bejahen, zumal diese Bestimmung nach der Rechtsprechung des VfGH der von der Entsendung betroffenen Person ein subjektives (und verfassungsgesetzlich gewährleistetes) Recht einräumt, "nur nach Maßgabe ihrer freiwilligen Meldung zu den in Rede stehenden Zwecken in das Ausland entsendet zu werden" (VfSlg. 17.507 aus 2005,). Der VwGH teilt dieses Auslegungsergebnis.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2020120004.J06

Im RIS seit

21.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2022

Dokumentnummer

JWR_2020120004_20220309J07