Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
Ro 2020/12/0004
Entscheidungsdatum
09.03.2022
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
12/03 Entsendung ins Ausland
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Rechtssatz
Ein Recht auf eine bescheidförmige Feststellung der Rechtmäßigkeit von Dienstaufträgen besteht (bloß) dann, wenn durch einen Dienstauftrag die Rechtssphäre des Beamten berührt wird. Letzteres ist im Zusammenhang mit der erforderlichen freiwilligen Meldung iSd. § 4 KSE-BVG 1997 zu bejahen, zumal diese Bestimmung nach der Rechtsprechung des VfGH der von der Entsendung betroffenen Person ein subjektives (und verfassungsgesetzlich gewährleistetes) Recht einräumt, "nur nach Maßgabe ihrer freiwilligen Meldung zu den in Rede stehenden Zwecken in das Ausland entsendet zu werden" (VfSlg. 17.507/2005). Der VwGH teilt dieses Auslegungsergebnis.Ein Recht auf eine bescheidförmige Feststellung der Rechtmäßigkeit von Dienstaufträgen besteht (bloß) dann, wenn durch einen Dienstauftrag die Rechtssphäre des Beamten berührt wird. Letzteres ist im Zusammenhang mit der erforderlichen freiwilligen Meldung iSd. Paragraph 4, KSE-BVG 1997 zu bejahen, zumal diese Bestimmung nach der Rechtsprechung des VfGH der von der Entsendung betroffenen Person ein subjektives (und verfassungsgesetzlich gewährleistetes) Recht einräumt, "nur nach Maßgabe ihrer freiwilligen Meldung zu den in Rede stehenden Zwecken in das Ausland entsendet zu werden" (VfSlg. 17.507 aus 2005,). Der VwGH teilt dieses Auslegungsergebnis.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2020120004.J06
Im RIS seit
21.04.2022
Zuletzt aktualisiert am
21.04.2022
Dokumentnummer
JWR_2020120004_20220309J07