Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.03.2022

Geschäftszahl

Ro 2020/12/0004

Rechtssatz

Ein Recht auf eine bescheidförmige Feststellung der Rechtmäßigkeit von Dienstaufträgen besteht (bloß) dann, wenn durch einen Dienstauftrag die Rechtssphäre des Beamten berührt wird. Letzteres ist im Zusammenhang mit der erforderlichen freiwilligen Meldung iSd. Paragraph 4, KSE-BVG 1997 zu bejahen, zumal diese Bestimmung nach der Rechtsprechung des VfGH der von der Entsendung betroffenen Person ein subjektives (und verfassungsgesetzlich gewährleistetes) Recht einräumt, "nur nach Maßgabe ihrer freiwilligen Meldung zu den in Rede stehenden Zwecken in das Ausland entsendet zu werden" (VfSlg. 17.507 aus 2005,). Der VwGH teilt dieses Auslegungsergebnis.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2020120004.J06