Bei der im Rahmen des Vorstudienlehrganges abzulegenden Ergänzungsprüfung Deutsch handelt es sich um eine studienrechtliche Zulassungsvoraussetzung und nicht um den Nachweis von Deutschkenntnissen iSd § 21a NAG 2005.Bei der im Rahmen des Vorstudienlehrganges abzulegenden Ergänzungsprüfung Deutsch handelt es sich um eine studienrechtliche Zulassungsvoraussetzung und nicht um den Nachweis von Deutschkenntnissen iSd Paragraph 21 a, NAG 2005.