Verwaltungsgerichtshof
27.02.2020
Ra 2019/22/0203
Bei der im Rahmen des Vorstudienlehrganges abzulegenden Ergänzungsprüfung Deutsch handelt es sich um eine studienrechtliche Zulassungsvoraussetzung und nicht um den Nachweis von Deutschkenntnissen iSd Paragraph 21 a, NAG 2005.
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019220203.L03