Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
Ra 2021/18/0001
Entscheidungsdatum
06.04.2021
Index
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2021/18/0002
Ra 2021/18/0003
Ra 2021/18/0004
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/18/0440 E 12. Juni 2020 RS 12
Stammrechtssatz
Es sind keine überzogenen Erwartungshaltungen seitens des VwG anzulegen, wenn ein Revisionswerber ohne besonderen Bildungshintergrund seine Glaubensgrundsätze in nur einfachen Worten in der Lage ist auszuführen (vgl. VwGH 14.3.2019, Ra 2018/18/0441 sowie VwGH 14.3.2019, Ra 2018/18/0455) .Es sind keine überzogenen Erwartungshaltungen seitens des VwG anzulegen, wenn ein Revisionswerber ohne besonderen Bildungshintergrund seine Glaubensgrundsätze in nur einfachen Worten in der Lage ist auszuführen vergleiche VwGH 14.3.2019, Ra 2018/18/0441 sowie VwGH 14.3.2019, Ra 2018/18/0455) .
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021180001.L01
Im RIS seit
17.05.2021
Zuletzt aktualisiert am
17.05.2021
Dokumentnummer
JWR_2021180001_20210406L01