Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.04.2021

Geschäftszahl

Ra 2021/18/0001

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2021/18/0002

Ra 2021/18/0003

Ra 2021/18/0004

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/18/0440 E 12. Juni 2020 RS 12

Stammrechtssatz

Es sind keine überzogenen Erwartungshaltungen seitens des VwG anzulegen, wenn ein Revisionswerber ohne besonderen Bildungshintergrund seine Glaubensgrundsätze in nur einfachen Worten in der Lage ist auszuführen vergleiche VwGH 14.3.2019, Ra 2018/18/0441 sowie VwGH 14.3.2019, Ra 2018/18/0455) .

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021180001.L01