Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ra 2019/17/0081
Entscheidungsdatum
16.01.2020
Index
34 Monopole
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/17/0066 E 9. Dezember 2019 RS 2
Stammrechtssatz
Der Umstand allein, dass die Bespielung der Apparate und damit die Durchführung von Probespielen zum Zeitpunkt der glücksspielrechtlichen Kontrolle nicht (mehr) möglich war, führt für sich genommen noch nicht dazu, dass schon deshalb angenommen werden könnte, der Verdacht des Eingriffs in das Glücksspielmonopol des Bundes mit Glücksspielgeräten sei entkräftet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019170081.L02
Im RIS seit
23.04.2020
Zuletzt aktualisiert am
23.04.2020
Dokumentnummer
JWR_2019170081_20200116L02