Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
Ra 2019/15/0027
Entscheidungsdatum
30.04.2019
Index
32/04 Steuern vom Umsatz
34 Monopole
Rechtssatz
Wenn die Behörde dem Beschuldigten eine entgeltliche Überlassung vorgehalten hat und dies im (behördlichen) Straferkenntnis mit einem bestimmten monatlichen Entgelt präzisiert hat, so umfasst dies den Vorwurf der Einnahmenerzielungsabsicht. (Hier entgeltliche Überlassung eines Geschäftslokals an eine Gesellschaft, die dort Glücksspielgeräte betrieben hat.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019150027.L02
Im RIS seit
16.09.2019
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2019
Dokumentnummer
JWR_2019150027_20190430L03