Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
Ra 2019/11/0033
Entscheidungsdatum
15.10.2019
Index
E1E
E6J
59/04 EU - EWR
60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm
AVRAG 1993 §7i Abs4
12010E056 AEUV Art56
62018CJ0064 Maksimovic VORAB
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/11/0034
Besprechung in:
DRdA 3/2020, 195-204;
Rechtssatz
Liegen für einen Tatzeitpunkt Verstöße gegen die Bereitstellungsverpflichtung der Lohnunterlagen hinsichtlich mehrerer Arbeitnehmer vor, so ist es entsprechend dem EuGH-Urteil vom 12.9.2019, Maksimovic, C-64/18, C-140/18, C-146/18 und C-148/18, zwar einerseits mit dem Unionsrecht vereinbar, wenn die Sanktion von der Zahl der betroffenen Arbeitnehmer abhängt, doch ist andererseits bei der Bemessung der Geldstrafen zu berücksichtigen, dass diese auch in ihrer Summe in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der geahndeten Verstöße stehen müssen und daher - insgesamt - kein unverhältnismäßiges Ausmaß erreichen dürfen. Dies ließe sich durch eine Höchstgrenze für solche Strafen gewährleisten.
Gerichtsentscheidung
EuGH 62018CJ0064 Maksimovic VORAB
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019110033.L06
Im RIS seit
21.07.2020
Zuletzt aktualisiert am
04.08.2020
Dokumentnummer
JWR_2019110033_20191015L05