Verwaltungsgerichtshof
15.10.2019
Ra 2019/11/0033
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/11/0034
Besprechung in:
DRdA 3 aus 2020,, 195-204;
Liegen für einen Tatzeitpunkt Verstöße gegen die Bereitstellungsverpflichtung der Lohnunterlagen hinsichtlich mehrerer Arbeitnehmer vor, so ist es entsprechend dem EuGH-Urteil vom 12.9.2019, Maksimovic, C-64/18, C-140/18, C-146/18 und C-148/18, zwar einerseits mit dem Unionsrecht vereinbar, wenn die Sanktion von der Zahl der betroffenen Arbeitnehmer abhängt, doch ist andererseits bei der Bemessung der Geldstrafen zu berücksichtigen, dass diese auch in ihrer Summe in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der geahndeten Verstöße stehen müssen und daher - insgesamt - kein unverhältnismäßiges Ausmaß erreichen dürfen. Dies ließe sich durch eine Höchstgrenze für solche Strafen gewährleisten.
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019110033.L06