Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2019/03/0093

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ra 2019/03/0093

Entscheidungsdatum

02.09.2019

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Rechtssatz

Voraussetzung für die Beurteilung der Frage, ob "bestimmte Tatsachen" iSd Paragraph 12, Absatz eins, WaffG 1996 vorliegen, ist ein mängelfreies Ermittlungsverfahren, aufgrund dessen in einer ausreichend begründeten Entscheidung festgestellt wird, dass die betreffende Person die ihr zur Last gelegten Taten, auf die das Waffenverbot gestützt werden soll, auch tatsächlich begangen hat.

Schlagworte

Begründung Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019030093.L03

Im RIS seit

11.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2019

Dokumentnummer

JWR_2019030093_20190902L03