Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.09.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/03/0093

Rechtssatz

Voraussetzung für die Beurteilung der Frage, ob "bestimmte Tatsachen" iSd Paragraph 12, Absatz eins, WaffG 1996 vorliegen, ist ein mängelfreies Ermittlungsverfahren, aufgrund dessen in einer ausreichend begründeten Entscheidung festgestellt wird, dass die betreffende Person die ihr zur Last gelegten Taten, auf die das Waffenverbot gestützt werden soll, auch tatsächlich begangen hat.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019030093.L03