Der Verwaltungsgerichtshof teilt die Ansicht, dass von einer Zuwendung einer Privatstiftung dann nicht auszugehen ist, wenn und insoweit diese Zahlung im Wege eines insolvenzrechtlichen Anfechtungsanspruches, als Schadenersatzanspruch (vgl. etwa Jakom/Marschner EStG, 2018, § 27 Rz 288) oder als Bereicherungsanspruch gegenüber der Privatstiftung - auch gerichtlich - durchsetzbar war.Der Verwaltungsgerichtshof teilt die Ansicht, dass von einer Zuwendung einer Privatstiftung dann nicht auszugehen ist, wenn und insoweit diese Zahlung im Wege eines insolvenzrechtlichen Anfechtungsanspruches, als Schadenersatzanspruch vergleiche etwa Jakom/Marschner EStG, 2018, Paragraph 27, Rz 288) oder als Bereicherungsanspruch gegenüber der Privatstiftung - auch gerichtlich - durchsetzbar war.