Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
Ro 2018/07/0044
Entscheidungsdatum
23.05.2019
Index
81/01 Wasserrechtsgesetz
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3068/80 E 21. Oktober 1980 RS 1
Stammrechtssatz
Dem bisher Berechtigten steht ein Anspruch (auf Überlassung) gem § 29 Abs 3 WRG auch dann nicht zu, wenn er ein "effektives wirtschaftliches Interesse an der gänzlichen oder teilweisen Erhaltung der Anlage nachweisbar" macht und er zusätzlich noch Grundeigentümer ist.Dem bisher Berechtigten steht ein Anspruch (auf Überlassung) gem Paragraph 29, Absatz 3, WRG auch dann nicht zu, wenn er ein "effektives wirtschaftliches Interesse an der gänzlichen oder teilweisen Erhaltung der Anlage nachweisbar" macht und er zusätzlich noch Grundeigentümer ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018070044.J10
Im RIS seit
24.09.2019
Zuletzt aktualisiert am
24.09.2019
Dokumentnummer
JWR_2018070044_20190523J03