Verwaltungsgerichtshof
23.05.2019
Ro 2018/07/0044
GRS wie 3068/80 E 21. Oktober 1980 RS 1
Dem bisher Berechtigten steht ein Anspruch (auf Überlassung) gem Paragraph 29, Absatz 3, WRG auch dann nicht zu, wenn er ein "effektives wirtschaftliches Interesse an der gänzlichen oder teilweisen Erhaltung der Anlage nachweisbar" macht und er zusätzlich noch Grundeigentümer ist.
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018070044.J10