Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.2019

Geschäftszahl

Ro 2018/07/0044

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3068/80 E 21. Oktober 1980 RS 1

Stammrechtssatz

Dem bisher Berechtigten steht ein Anspruch (auf Überlassung) gem Paragraph 29, Absatz 3, WRG auch dann nicht zu, wenn er ein "effektives wirtschaftliches Interesse an der gänzlichen oder teilweisen Erhaltung der Anlage nachweisbar" macht und er zusätzlich noch Grundeigentümer ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018070044.J10