Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ra 2018/05/0025
Entscheidungsdatum
25.09.2018
Index
L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82009 Bauordnung Wien
40/01 Verwaltungsverfahren
Norm
AVG §8BauO Wr ArtV Abs5 idF 2014/025
BauO Wr ArtV Abs6 idF 2014/025
BauO Wr §134a Abs1
BauO Wr §81 idF 2014/025
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2018/05/0026
Ra 2018/05/0027
Ra 2018/05/0028
Ra 2018/05/0029
Rechtssatz
Die Bestimmung des Art. V Abs. 6 Wr BauO hat "Bauführungen" mit dem Zweck der Errichtung von Wohnungen zum Gegenstand. Der auf "Bauführungen" abstellende Gesetzeswortlaut enthält keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Art oder des Umfanges der beabsichtigten baulichen Maßnahmen. Es ist daher nach Art. V Abs. 6 Wr BauO zulässig, das bestehende Dach abzutragen und in weiterer Folge den Dachbereich neu zu errichten (vgl. hingegen Art. V Abs. 5 Wr BauO, der nach seinem Wortlaut ausschließlich die Anhebung der Dachhaut zum Gegenstand hat; siehe hierzu das E vom 23.1.2018, Ra 2017/05/0210).Die Bestimmung des Artikel römisch fünf, Absatz 6, Wr BauO hat "Bauführungen" mit dem Zweck der Errichtung von Wohnungen zum Gegenstand. Der auf "Bauführungen" abstellende Gesetzeswortlaut enthält keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Art oder des Umfanges der beabsichtigten baulichen Maßnahmen. Es ist daher nach Artikel römisch fünf, Absatz 6, Wr BauO zulässig, das bestehende Dach abzutragen und in weiterer Folge den Dachbereich neu zu errichten vergleiche hingegen Artikel römisch fünf, Absatz 5, Wr BauO, der nach seinem Wortlaut ausschließlich die Anhebung der Dachhaut zum Gegenstand hat; siehe hierzu das E vom 23.1.2018, Ra 2017/05/0210).
Schlagworte
Baurecht Nachbar
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018050025.L02
Im RIS seit
14.06.2021
Zuletzt aktualisiert am
14.06.2021
Dokumentnummer
JWR_2018050025_20180925L02