Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
10
Geschäftszahl
Ra 2018/03/0131
Entscheidungsdatum
30.01.2019
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Rechtssatz
Bei widersprüchlichen Zeugenaussagen ist es zur Wahrheitsfindung erforderlich, in konkreter Fragestellung die jeweiligen Aussagen des einen Zeugen den eine gegenteilige Position einnehmenden anderen Zeugen vorzuhalten. Dabei kann gegebenenfalls auch eine von Amts wegen vorgenommene Gegenüberstellung der Zeugen zur Erforschung der Wahrheit erforderlich sein (vgl. VwGH 17.2.2001, 2009/07/0132).Bei widersprüchlichen Zeugenaussagen ist es zur Wahrheitsfindung erforderlich, in konkreter Fragestellung die jeweiligen Aussagen des einen Zeugen den eine gegenteilige Position einnehmenden anderen Zeugen vorzuhalten. Dabei kann gegebenenfalls auch eine von Amts wegen vorgenommene Gegenüberstellung der Zeugen zur Erforschung der Wahrheit erforderlich sein vergleiche VwGH 17.2.2001, 2009/07/0132).
Schlagworte
Beweismittel Zeugenbeweis Gegenüberstellung
Beweismittel Zeugen
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018030131.L12
Im RIS seit
21.02.2019
Zuletzt aktualisiert am
06.03.2019
Dokumentnummer
JWR_2018030131_20190130L10