Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2018/01/0076

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

Ra 2018/01/0076

Entscheidungsdatum

15.05.2019

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §28 Abs1 Z1
StbG 1985 §28 Abs1 Z2
StbG 1985 §28 Abs2

Rechtssatz

Die gemäß Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 2, StbG beantragte Bewilligung der Beibehaltung der Staatsbürgerschaft ist nicht erst dann zu erteilen, wenn deren Versagung das Kindeswohl gefährden würde oder besonders berücksichtigungswürdige Gründe für die Erteilung der Bewilligung sprechen. Vielmehr genügt es, dass die Bewilligung der beantragten Beibehaltung dem Kindeswohl entspricht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018010076.L04

Im RIS seit

13.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2019

Dokumentnummer

JWR_2018010076_20190515L05

Rechtssatz für Ra 2025/01/0217

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2025/01/0217

Entscheidungsdatum

14.10.2025

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §28 Abs1 Z1
StbG 1985 §28 Abs1 Z2
StbG 1985 §28 Abs2

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/01/0076 E 15. Mai 2019 RS 5

Stammrechtssatz

Die gemäß Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 2, StbG beantragte Bewilligung der Beibehaltung der Staatsbürgerschaft ist nicht erst dann zu erteilen, wenn deren Versagung das Kindeswohl gefährden würde oder besonders berücksichtigungswürdige Gründe für die Erteilung der Bewilligung sprechen. Vielmehr genügt es, dass die Bewilligung der beantragten Beibehaltung dem Kindeswohl entspricht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025010217.L01

Im RIS seit

04.11.2025

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2025

Dokumentnummer

JWR_2025010217_20251014L01